So schreibst du einen Copyright-Vermerk
Ein üblicher Vermerk hat drei Teile: das Zeichen © (oder das Wort Copyright), das Jahr der ersten Veröffentlichung des Fotos und den Namen des Rechteinhabers. Zum Beispiel: © 2026 Alex Morgan. Arbeitest du unter einem Firmennamen, dem die Rechte gehören, nimm diesen Namen.
„Alle Rechte vorbehalten“ ist optional. Die Formel stammt aus einem Abkommen von 1910 und bringt rechtlich heute kaum etwas, auch wenn manche Fotografen mögen, wie sie klingt. Nützlicher ist eine Website in einer zweiten Zeile, denn sie zeigt, wo man um Erlaubnis fragen kann.
Was der Vermerk bewirkt
In den Ländern der Berner Übereinkunft, zu denen der größte Teil der Welt gehört, besteht das Urheberrecht ab dem Moment, in dem du ein Foto aufnimmst. Damit das Foto geschützt ist, brauchst du weder einen Vermerk noch eine Registrierung.
Was der Vermerk hinzufügt, ist Information. Er zeigt allen, die das Foto sehen, dass es geschützt ist und wem es gehört. Das schreckt vom beiläufigen Kopieren ab und hilft allen, die eine Lizenz möchten, dich zu finden.
In den USA verhindert ein ordnungsgemäßer Vermerk auf veröffentlichten Exemplaren in der Regel, dass sich ein Rechteverletzer darauf beruft, nicht gewusst zu haben, dass das Foto geschützt ist, um so den Schadensersatz zu mindern (17 U.S.C. §401(d)). Außerdem ist es in den USA rechtswidrig, Urheberrechtsinformationen wie einen Namen oder Vermerk auf einem Foto zu entfernen oder zu verändern, wenn man weiß, dass das hilft, eine Rechteverletzung zu verdecken oder zu ermöglichen (17 U.S.C. §1202).
Was der Vermerk nicht leistet
Ein Wasserzeichen verhindert kein Kopieren. Es lässt sich wegschneiden oder herausretuschieren, und KI-Tools entfernen einfache Wasserzeichen schnell. Sieh es als Kennzeichnung und Abschreckung, nicht als Schloss.
Für stärkeren Schutz registrierst du deine Werke dort, wo es eine Registrierung gibt. In den USA ist sie in der Regel Voraussetzung, bevor du wegen eines US-Werks klagen kannst, und wer vor einer Rechteverletzung oder innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung registriert, kann gesetzlichen Schadensersatz (Statutory Damages) und Anwaltskosten geltend machen. Viele Länder, darunter das Vereinigte Königreich, haben überhaupt kein Urheberrechtsregister.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Für einen konkreten Fall lass dich in deinem Land anwaltlich beraten.
Wo der Vermerk hingehört
Unten rechts ist der übliche Platz und wird als Namensnennung gelesen. Diese Ecke lässt sich aber auch am leichtesten wegschneiden. Bei Bildern, die oft kopiert werden, rückst du den Vermerk deshalb näher ans Motiv oder nutzt zwei Ebenen: eine klare Namensnennung in der Ecke und eine blassere Wiederholung quer über die Mitte.
Verwende in einer Serie denselben Vermerk an derselben Stelle und speichere ihn als Vorgabe, damit jedes Foto, das du veröffentlichst, ihn gleich trägt. Durch diese Einheitlichkeit erkennt man den Vermerk außerdem auf einen Blick.
